NISG in Kraft
Das österreichische Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz ist wirksam. Cybersecurity-Mindestmaßnahmen sind seit diesem Tag verbindlich.
Home · Services nach Bedarf · NIS2-Begleitung
Wir begleiten euch bei den NIS2-Anforderungen: Standortbestimmung, Dokumentation und ein Maßnahmenplan nach Stand der Technik. Ihr wisst, wo ihr steht und was zu tun ist. Wir bereiten euch vor, stellen aber kein behördliches Testat aus, die rechtliche Verantwortung bleibt bei euch. Braucht ihr eine formale Prüfung oder Zertifizierung, vermitteln wir euch eine akkreditierte Stelle.
Seit Monaten ist von NIS2 die Rede, doch was davon für den eigenen Betrieb gilt, bleibt oft unklar. Und auch wer selbst nicht darunter fällt, bekommt die Anforderungen häufig über Kunden in der Lieferkette zu spüren. Gleichzeitig laufen die Fristen, und gefordert sind nicht nur Maßnahmen, sondern eine Dokumentation, die ihr jederzeit vorlegen könnt.
Das österreichische Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz ist wirksam. Cybersecurity-Mindestmaßnahmen sind seit diesem Tag verbindlich.
Betroffene Unternehmen müssen sich binnen drei Monaten ab Inkrafttreten bei der zuständigen Behörde registrieren. Zulieferer fallen meist nicht selbst darunter, bekommen die Anforderungen aber oft über Verträge mit ihren Kunden.
Nach der Registrierung folgt eine strukturierte Selbstdeklaration zum Stand der Risikomanagementmaßnahmen. Ab dann müssen Dokumentation, Maßnahmen und Meldewege jederzeit nachweisbar sein. Verstöße können hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Wir ordnen ein, ob euch die Pflicht trifft und was als Erstes ansteht.