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NIS2-Begleitung

Das NISG ist seit 1. Oktober 2026 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen sich binnen drei Monaten ab Inkrafttreten bei der Behörde registrieren. Davor solltet ihr wissen, wo ihr steht.

Wir begleiten euch bei den NIS2-Anforderungen: Standortbestimmung, Dokumentation und ein Maßnahmenplan nach Stand der Technik. Ihr wisst, wo ihr steht und was zu tun ist. Wir bereiten euch vor, stellen aber kein behördliches Testat aus, die rechtliche Verantwortung bleibt bei euch. Braucht ihr eine formale Prüfung oder Zertifizierung, vermitteln wir euch eine akkreditierte Stelle.

NIS2-Begleitung: Dokumentation und Nachweis
Kennt ihr das?

Ein Gesetz, viele offene Fragen.

Seit Monaten ist von NIS2 die Rede, doch was davon für den eigenen Betrieb gilt, bleibt oft unklar. Und auch wer selbst nicht darunter fällt, bekommt die Anforderungen häufig über Kunden in der Lieferkette zu spüren. Gleichzeitig laufen die Fristen, und gefordert sind nicht nur Maßnahmen, sondern eine Dokumentation, die ihr jederzeit vorlegen könnt.

Zeitplan NISG Österreich

Drei Fristen, die ihr kennen solltet

1. Oktober 2026

NISG in Kraft

Das österreichische Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz ist wirksam. Cybersecurity-Mindestmaßnahmen sind seit diesem Tag verbindlich.

Binnen drei Monaten

Registrierungspflicht

Betroffene Unternehmen müssen sich binnen drei Monaten ab Inkrafttreten bei der zuständigen Behörde registrieren. Zulieferer fallen meist nicht selbst darunter, bekommen die Anforderungen aber oft über Verträge mit ihren Kunden.

Binnen 12 Monaten danach

Selbstdeklaration

Nach der Registrierung folgt eine strukturierte Selbstdeklaration zum Stand der Risikomanagementmaßnahmen. Ab dann müssen Dokumentation, Maßnahmen und Meldewege jederzeit nachweisbar sein. Verstöße können hohe Geldbußen nach sich ziehen.

Kostenfrei und ohne Anmeldung

Zuerst die Frage, die sich jeder stellt: Betrifft mich das überhaupt?

Nächster Schritt

Fällt euer Betrieb unter NIS2?

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Wir ordnen ein, ob euch die Pflicht trifft und was als Erstes ansteht.